ARAG Experten ĂŒber Regeln fĂŒr tierische Mitreisende in Bus und Bahn
Wer mit Hund oder Katze auf Reisen gehen will, sollte gut vorbereitet sein. Denn es gibt eine Vielzahl von Regeln fĂŒr tierische Mitreisende, die je nach Verkehrsmittel und Stadt auch noch variieren: WĂ€hrend die Bahn göĂere Hunde angeleint und mit Maulkorb mitfahren lĂ€sst, dĂŒrfen Bello & Co. in manchen Bussen ohne Transportbox gar nicht einsteigen. Die ARAG Experten informieren im Folgenden ĂŒber die wichtigsten Regeln.
Vierbeiner in der Bahn
Bei tierischen Mitreisenden in der Bahn ist die GröĂe entscheidend, auch fĂŒr den Preis. Ist das Haustier maximal so groĂ wie eine Katze und wĂ€hrend der gesamten Fahrt in einem geschlossenen BehĂ€ltnis, darf der Vierbeiner sogar umsonst mitfahren. Konkrete MaĂe gibt es fĂŒr solch eine Box zwar nicht, sie muss jedoch unter den Sitz oder auf die Ablage ĂŒber den Sitz passen und darf andere Personen oder Sachen nicht beeintrĂ€chtigen. Ist der Hund gröĂer als eine Hauskatze und kann er nicht ohne Weiteres in einer Box transportiert werden, darf er nur mit Maulkorb und kurz angeleint mitfahren. Leinenzwang und Maulkorb gelten ĂŒbrigens schon im Bahnhof.
FĂŒr den tierischen Begleiter zahlen Herrchen oder Frauchen im Fernverkehr den halben Preis der zweiten Klasse, selbst wenn Besitzer und Hund in der ersten Klasse reisen. Im Nahverkehr ist sogar der volle Fahrpreis fĂ€llig. Das Bordrestaurant ist fĂŒr Vierbeiner tabu â mit Ausnahme von BlindenfĂŒhr- und Begleithunden, die ĂŒbrigens kostenfrei mitfahren dĂŒrfen. Und hier noch ein Hinweis der ARAG Experten fĂŒr besonders verwöhnte Vierbeiner: Sitzplatzreservierungen bei der Bahn sind nur fĂŒr BlindenfĂŒhr- und Begleithunde möglich. FĂŒr sie kann der Nachbarplatz kostenlos reserviert werden, so dass die Vierbeiner bequem im FuĂbereich des benachbarten Sitzes Platz nehmen können.
Gut vorbereitet auf groĂe Fahrt
Wer mit seinem Hund eine Bahnreise antritt, kann einige Vorbereitungen treffen, damit die Fahrt fĂŒr alle Beteiligten, mitreisende Zweibeiner eingeschlossen, kein Reinfall wird. Ăbung macht den Meister â was fĂŒr viele Lebensbereiche gilt, macht auch in diesem Fall Sinn: Vor einer lĂ€ngeren Bahnfahrt sollte man im Vorfeld einige kĂŒrzere Fahrten unternehmen, so dass sich das Tier daran gewöhnen kann. Wenn möglich, sollten volle ZĂŒge â beispielsweise im Hauptberufsverkehr oder an Feiertagen â vermieden werden, denn sie bedeuten fĂŒr Tiere Stress.
Entspannung kann eine ausgiebige Gassirunde vor der Fahrt bringen, so dass der Hund ausgelastet ist. Zwar sollten Besitzer je nach LÀnge der Fahrt ausreichend Futter und Wasser inklusive Napf mitnehmen, aber bei Leckerlis und Knochen, die auch gut als Ablenkung dienen können, geben die ARAG Experten zu bedenken, dass hier eine GeruchsbelÀstigung anderer Passagiere vermieden werden muss. Wenn möglich, sollte der Hund die Fahrt nicht mit vollem Magen antreten, sondern die letzte Mahlzeit einige Stunden vor Reisebeginn zu sich genommen haben.
Vierbeiner im Bus
WĂ€hrend Hunde im öffentlichen Personennahverkehr in der Regel fĂŒr den Kinderticketpreis mitfahren dĂŒrfen, sind Haustiere in den meisten Fernbussen tabu. Auch hier gibt es Ausnahmen fĂŒr BlindenfĂŒhr- und Begleithunde. Ihre Beförderung ist erlaubt und sogar kostenfrei, muss allerdings bei den meisten Fernbusbetrieben 36 Stunden vor Abfahrt telefonisch im Kundenservice angemeldet werden. Egal ob in Bus oder Bahn: Die ARAG Experten weisen bei BlindenfĂŒhr- und Begleithunden darauf hin, dass sie im amtlichen Schwerbehindertenausweis vermerkt sein bzw. eine anerkannte BegleithundeprĂŒfung abgelegt haben mĂŒssen.