Geleakte Dokumente: Pflichtkontrollen in Betrieben sollen seltener stattfinden
Statistik-Änderung verschleiert zudem konstant hohe Zahl der Verstöße
Berlin, 12. Mai 2019. Lebensmittelkontrolleure sollen nach Plänen des Bundesernährungsministeriums künftig deutlich seltener zu Pflichtkontrollen in die Lebensmittelbetriebe gehen. Das geht aus dem noch unveröffentlichten Referentenentwurf einer neuen Verwaltungsvorschrift hervor, den die Verbraucherorganisation foodwatch am Sonntag ins Internet gestellt hat. Derzeit können zahlreiche Gesundheits- und Verbraucherschutzämter in Deutschland aufgrund mangelhafter Personalausstattung nicht annähernd so viele Lebensmittelunternehmen kontrollieren wie vorgegeben. Dieses Problem will Ministerin Julia Klöckner nun offenbar auf eine ganz spezielle Art lösen – indem selbst Risiko-Unternehmen wie fleischverarbeitende Betriebe einfach weniger häufig kontrolliert werden müssen. Mit Verabschiedung der Vorschrift würden eine massive Schwächung der Lebensmittelkontrollen und ein erhöhtes Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher einhergehen, kritisierte foodwatch.
„Diese aberwitzigen Pläne müssen schleunigst in die Schublade gepackt und dauerhaft weggeschlossen werden. Wenn es an Personal mangelt, wäre die naheliegende Lösung doch, mehr Personal in den Ämtern einzustellen – stattdessen will Frau Klöckner nun die Kontrollhäufigkeit dem Personalmangel anpassen“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. „Besonders dreist ist, dass das Ministerium sein Vorhaben auch noch als Effizienzsteigerung verkaufen will – das Gegenteil ist der Fall.“ Eine effizientere Lebensmittelkontrolle sei nur zu erreichen, indem ausreichend Personal eingestellt und die Transparenz über alle Kontrollergebnisse geschaffen werde, wie es zum Beispiel Dänemark mit seinem Smiley-System vormache.
In der amtlichen Begründung für den Referentenentwurf, die foodwatch ebenfalls veröffentlicht hat, verspricht das Ministerium, mit der geplanten Änderung der Kontrollhäufigkeit würden „die Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung noch wirksamer auf ‚Problembetriebe‘ fokussiert“. Denn: „Betriebe, die in der kontrollintensivsten Risikoklasse […] eingestuft sind, sollen noch intensiver und engmaschiger anlassbezogen kontrolliert werden als bisher.“ Tatsächlich erreicht der Gesetzestext aber genau das Gegenteil: Insbesondere bei Lebensmittelbetrieben mit erhöhtem Risiko sollen künftig nicht mehr, sondern weniger Kontrollbesuche vorgegeben sein, wie foodwatch kritisierte. An diesen Vorgaben orientiert sich auch die Stellenplanung in den Kontrollbehörden.
Wie oft die Behörden einen Lebensmittelbetrieb besuchen und wie viele Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte die Ämter einstellen, orientiert sich an sogenannten Risikoklassen. Je nach Betriebsart und nach vorherigen Kontrollergebnissen werden die Unternehmen eingestuft: Eine Metzgerei in eine höhere Risikokategorie als ein Kiosk, der nur verpackte Produkte verkauft. Dementsprechend finden in der Metzgerei häufigere Routinekontrollen statt – und noch mehr, wenn die Metzgerei regelmäßig Hygieneverstöße zu verantworten hatte. Der Referentenentwurf, den foodwatch von mehreren voneinander unabhängigen Quellen erhalten hat, nimmt in diesen Risikoklassen Veränderungen bei den vorgegebenen Kontrollfrequenzen vor. Zum Beispiel müssten in Fleischbetrieben, die der höchsten Risikoklasse zugeordnet sind, in Zukunft statt täglich nur noch „häufiger als monatlich“ Routinekontrollen stattfinden. Ein Restaurant, in dem schwerwiegende Hygienemängel festgestellt wurden, wären Routinekontrollen statt viertel- nur noch halbjährlich vorgeschrieben. Durch eine Verringerung der vorgegebenen Routinekontrollen dürfte in vielen für die Lebensmittelkontrollen zuständigen Bundesländern und Kommunen zudem noch stärker als bisher am Personal gespart werden, erwartet foodwatch.
Die geplanten Änderungen betreffen die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung“ (AVV RÜb). Ende dieses Jahres tritt eine neue EU-Kontrollverordnung (2017/625) in Kraft, die den europäischen Rahmen für die Lebensmittelüberwachung steckt. Im Zuge dessen will das Bundesernährungsministerium die Vorschriften in Deutschland erneuern. Es wäre aus Sicht von foodwatch in kurzem Abstand die zweite „Verschlimmbesserung“ in der amtlichen Lebensmittelüberwachung, nachdem in diesem Jahr bereits eine Statistikänderung für eine Verschleierung von Hygieneverstößen sorgt.
Statistik-Trick sorgt für plötzliche „Verbesserung“ bei Hygieneverstößen
Jedes Jahr muss etwa jeder vierte kontrollierte Lebensmittelbetrieb in Deutschland beanstandet werden, überwiegend wegen Hygienemängeln. Diese vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte Beanstandungsquote blieb seit Jahren mit geringfügigen Schwankungen konstant – die zuletzt für 2017 veröffentlichte Quote lag plötzlich jedoch nur noch bei 13,6 Prozent. Grund für den vermeintlichen Rückgang der Beanstandungen ist jedoch keine Verbesserung der Hygienesituation, sondern eine Änderung der Statistik: Die Zahl umfasst nicht – wie in den Jahren zuvor für einige Bundesländer der Fall – auch sogenannte informelle Beanstandungen, also Rechtsverstöße, bei denen zum Beispiel kein Bußgeld, sondern nur eine Verwarnung ausgesprochen wurde. Die Beanstandungsquote von 2017 ist also nicht seriös mit den Quoten der Vorjahre zu vergleichen. foodwatch wirft dem Bund jedoch vor, genau das zu tun – so in einer Grafik auf der Internetseite des BVL. Dort wird die Beanstandungsquote über mehrere Jahre als durchgehende Linie gezeigt, die plötzlich deutlich absinkt, als gäbe es große Erfolge der Kontrollbehörden zu verzeichnen. Tatsächlich gibt es keinen Hinweis darauf, dass sich an der Situation in den Betrieben etwas signifikant verändert hätte. Auch auf Anfrage von foodwatch hat das BVL keine mit den Vorjahren vergleichbaren Daten herausgegeben.
„Es gibt zwei zentrale Probleme bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen: Die Beanstandungsquoten werden trotz aller Kontrollen nicht besser – und es wird dermaßen am Personal gespart, dass die Behörden ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen können. Beide Probleme werden nun scheinbar wie von Zauberhand gelöst“, erklärte Martin Rücker von foodwatch. „Durch einen Statistik-Trick hat sich die Zahl der Betriebe mit Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben über Nacht nahezu halbiert – und nun schlägt das Bundesernährungsministerium auch noch vor, einfach seltenere Kontrollen vorzugeben, anstatt das nötige Personal einzustellen, um die vorgegebenen Kontrollbesuche zu schaffen. Die Probleme der Lebensmittelkontrollen werden verschleiert, ohne sie zu lösen – zu Lasten des Verbraucherschutzes.“
Quelle:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit