Ob Hund, Katze oder Frettchen â wer mit seinem tierischen Familienmitglied verreist, muss eine ganze Menge an Vorbereitungen treffen. Vom Heimtierausweis ĂŒber vorgeschriebene Impfungen bis hin zum korrekten Transport sollten Herrchen und Frauchen frĂŒhzeitig mit der Reiseplanung beginnen. Auch wer sich bereits daheim informiert, an welche StrĂ€nde beispielsweise auch Vierbeiner dĂŒrfen oder in welchen Museen sie drauĂen warten mĂŒssen, ist klar im Vorteil. Die ARAG Experten geben im Folgenden Tipps, worauf zu achten ist, damit der Urlaub fĂŒr alle Beteiligten zum Highlight des Jahres wird.
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Gesetzliche Bestimmungen
Laut Bundesministerium fĂŒr ErnĂ€hrung und Landwirtschaft dĂŒrfen nicht mehr als fĂŒnf Heimtiere â dazu zĂ€hlen Hunde, Katzen und Frettchen â mit in den Urlaub. Sonst erwecken die Tierbesitzer den Anschein, sie wollten mit den Vierbeinern Handel betreiben. Es gibt nach Auskunft der ARAG Experten aber Ausnahmen: Wenn man beispielsweise zu Wettbewerben oder Sportveranstaltungen reist, darf man auch mit mehr als fĂŒnf Tiere reisen, wenn sie mindestens sechs Monate alt sind. Zudem benötigen die Besitzer einen schriftlichen Nachweis, dass die Tiere fĂŒr die entsprechende Veranstaltung registriert sind.
Reisen
innerhalb und auĂerhalb der EU
FĂŒr Reisen innerhalb der EuropĂ€ischen Union ist ein europĂ€ischer
Heimtierausweis vorgeschrieben, den der Tierarzt ausstellt. In dieses Dokument
werden die Daten des Besitzers sowie des Tieres eingetragen. Zudem enthÀlt der
Pass die Mikrochip-Nummer, Angaben zu Impfungen, tierÀrztlichen Untersuchungen,
Wurmkuren sowie Behandlungen gegen Zecken. Wer mit seinem Haustier in ein
auĂereuropĂ€isches Land reisen möchte, sollte sich nach Angaben der ARAG
Experten direkt bei der Botschaft des Ziellandes ĂŒber die jeweils geltenden
Bestimmungen erkundigen.
Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung ist obligatorisch vorgeschrieben und als
Wiederholungsimpfung in der Regel drei Jahre gĂŒltig. Die Erstimpfung muss
mindestens 21 Tage vor Reisebeginn ausgefĂŒhrt worden sein. Aber auch hier gibt
es Ausnahmen, wie die ARAG Experten betonen: In einigen europÀischen LÀndern
genĂŒgt die einfache Art der Tollwut-Impfung nicht. Wer nach Irland, Malta,
Finnland oder ins Vereinigte Königreich (GroĂbritannien und Nordirland) reist,
benötigt eine so genannte Tollwut-Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis.
Diese Bestimmung darf frĂŒhestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und muss
mindestens drei Monate vor Einreise erfolgen. FĂŒr diese LĂ€nder gelten auch
verschÀrfte Anforderungen an Bandwurmbehandlungen.
Mit
dem Auto auf Reisen
Die ARAG Experten raten zu einer fest verankerten Transportbox
oder einem festen Metallgitter zwischen Laderaum und RĂŒcksitzbank. Auch ein
extra Hundesitz, der auf dem RĂŒcksitz befestigt wird, ist eine Variante fĂŒr den
sicheren Transport des tierischen Familienmitgliedes. Eine weitere Möglichkeit,
zumindest fĂŒr Hunde, ist ein spezieller Sicherheitsgurt, mit dem der Vierbeiner
auf dem RĂŒcksitz angeschnallt werden kann. Eine Anschnallpflicht fĂŒr Tier
besteht nach Auskunft von ARAG Experten zwar nicht. Aber Tiere sind laut
StraĂenverkehrsordnung (StVO) wie eine Ladung zu behandeln. Und die muss so
verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder
plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen,
sowie herabfallen oder vermeidbaren LÀrm erzeugen kann (§22 StVO). Wer dagegen
verstöĂt, muss bei GefĂ€hrdung mit einem BuĂgeld von bis zu 60 Euro und einem
Punkt in Flensburg rechnen. Zudem riskieren nachlÀssige Fahrer im Schadensfall,
dass die Versicherung ihre Leistungen kĂŒrzt. Und fĂŒr die, denen diese Argumente
noch nicht reichen, haben die ARAG Experten ein kleines Rechenbeispiel: Ein
Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50
Stundenkilometern zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 kg.
Mit
dem Flugzeug auf Reisen
Um es vorweg zu nehmen: Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen
Bedingungen in puncto Tiertransport. Manche Airlines nehmen erst gar keine
Tiere mit. DĂŒrfen Vierbeiner mitfliegen, fallen GebĂŒhren fĂŒr sie an und sie
mĂŒssen in einer Transportbox reisen. Bei den meisten Fluggesellschaften dĂŒrfen
nur kleinere Haustiere bis acht Kilogramm mit in die Flugkabine, gröĂere Tiere
reisen im Laderaum. ARAG Experten weisen darauf hin, dass es auch Flugverbote
fĂŒr bestimmte als gefĂ€hrlich eingestufte Hunderassen geben kann, wie z. B.
Staffordshire Terrier, Bullterrier oder American Pitbull Terrier.
Wenn der Vierbeiner zu Hause bleiben muss
WĂ€hrend Hunde noch eher unkomplizierte Reisebegleiter sind und am meisten unter dem Trennungsschmerz vom Herrchen oder Frauchen leiden wĂŒrden, ist es ratsam, Katzen in den eigenen vier WĂ€nden betreuen zu lassen. Sie fĂŒhlen sich in einer vertrauten Umgebung am sichersten. Auch Vögel und andere Kleintiere reagieren auf KlimaverĂ€nderungen sehr sensibel und sollten auf jeden Fall zu Hause gelassen werden. Weitere Informationen zum Thema Tierpension und Tiersitter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/2209/
Tierhalterhaftpflicht
GrundsĂ€tzlich gilt: FĂŒgt das Tier jemandem einen Schaden zu, muss
der Halter dafĂŒr geradestehen. In unbegrenzter Höhe und gegebenenfalls sein
Leben lang. Dies ist im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch (§ 833 BGB) so geregelt. Und
weil man als Halter fĂŒr seinen Freund auf vier Pfoten haftet, kann ein
tierisches Missgeschick im schlimmsten Fall die Existenz kosten. Daher raten
die ARAG Experten â nicht nur, wenn es auf Reisen geht â zu einer
Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die springt ein, wenn das Tier einen
Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschÀdigt.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/