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Auf vier Pfoten in den Urlaub

von Redaktion

Ob Hund, Katze oder Frettchen – wer mit seinem tierischen Familienmitglied verreist, muss eine ganze Menge an Vorbereitungen treffen. Vom Heimtierausweis ĂŒber vorgeschriebene Impfungen bis hin zum korrekten Transport sollten Herrchen und Frauchen frĂŒhzeitig mit der Reiseplanung beginnen. Auch wer sich bereits daheim informiert, an welche StrĂ€nde beispielsweise auch Vierbeiner dĂŒrfen oder in welchen Museen sie draußen warten mĂŒssen, ist klar im Vorteil. Die ARAG Experten geben im Folgenden Tipps, worauf zu achten ist, damit der Urlaub fĂŒr alle Beteiligten zum Highlight des Jahres wird.
 
Gesetzliche Bestimmungen
Laut Bundesministerium fĂŒr ErnĂ€hrung und Landwirtschaft dĂŒrfen nicht mehr als fĂŒnf Heimtiere – dazu zĂ€hlen Hunde, Katzen und Frettchen – mit in den Urlaub. Sonst erwecken die Tierbesitzer den Anschein, sie wollten mit den Vierbeinern Handel betreiben. Es gibt nach Auskunft der ARAG Experten aber Ausnahmen: Wenn man beispielsweise zu Wettbewerben oder Sportveranstaltungen reist, darf man auch mit mehr als fĂŒnf Tiere reisen, wenn sie mindestens sechs Monate alt sind. Zudem benötigen die Besitzer einen schriftlichen Nachweis, dass die Tiere fĂŒr die entsprechende Veranstaltung registriert sind.

Reisen innerhalb und außerhalb der EU
FĂŒr Reisen innerhalb der EuropĂ€ischen Union ist ein europĂ€ischer Heimtierausweis vorgeschrieben, den der Tierarzt ausstellt. In dieses Dokument werden die Daten des Besitzers sowie des Tieres eingetragen. Zudem enthĂ€lt der Pass die Mikrochip-Nummer, Angaben zu Impfungen, tierĂ€rztlichen Untersuchungen, Wurmkuren sowie Behandlungen gegen Zecken. Wer mit seinem Haustier in ein außereuropĂ€isches Land reisen möchte, sollte sich nach Angaben der ARAG Experten direkt bei der Botschaft des Ziellandes ĂŒber die jeweils geltenden Bestimmungen erkundigen.

Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung ist obligatorisch vorgeschrieben und als Wiederholungsimpfung in der Regel drei Jahre gĂŒltig. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Reisebeginn ausgefĂŒhrt worden sein. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wie die ARAG Experten betonen: In einigen europĂ€ischen LĂ€ndern genĂŒgt die einfache Art der Tollwut-Impfung nicht. Wer nach Irland, Malta, Finnland oder ins Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) reist, benötigt eine so genannte Tollwut-Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis. Diese Bestimmung darf frĂŒhestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und muss mindestens drei Monate vor Einreise erfolgen. FĂŒr diese LĂ€nder gelten auch verschĂ€rfte Anforderungen an Bandwurmbehandlungen.

Mit dem Auto auf Reisen
Die ARAG Experten raten zu einer fest verankerten Transportbox oder einem festen Metallgitter zwischen Laderaum und RĂŒcksitzbank. Auch ein extra Hundesitz, der auf dem RĂŒcksitz befestigt wird, ist eine Variante fĂŒr den sicheren Transport des tierischen Familienmitgliedes. Eine weitere Möglichkeit, zumindest fĂŒr Hunde, ist ein spezieller Sicherheitsgurt, mit dem der Vierbeiner auf dem RĂŒcksitz angeschnallt werden kann. Eine Anschnallpflicht fĂŒr Tier besteht nach Auskunft von ARAG Experten zwar nicht. Aber Tiere sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) wie eine Ladung zu behandeln. Und die muss so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, sowie herabfallen oder vermeidbaren LĂ€rm erzeugen kann (§22 StVO). Wer dagegen verstĂ¶ĂŸt, muss bei GefĂ€hrdung mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem riskieren nachlĂ€ssige Fahrer im Schadensfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kĂŒrzt. Und fĂŒr die, denen diese Argumente noch nicht reichen, haben die ARAG Experten ein kleines Rechenbeispiel: Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 kg.

Mit dem Flugzeug auf Reisen
Um es vorweg zu nehmen: Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Bedingungen in puncto Tiertransport. Manche Airlines nehmen erst gar keine Tiere mit. DĂŒrfen Vierbeiner mitfliegen, fallen GebĂŒhren fĂŒr sie an und sie mĂŒssen in einer Transportbox reisen. Bei den meisten Fluggesellschaften dĂŒrfen nur kleinere Haustiere bis acht Kilogramm mit in die Flugkabine, grĂ¶ĂŸere Tiere reisen im Laderaum. ARAG Experten weisen darauf hin, dass es auch Flugverbote fĂŒr bestimmte als gefĂ€hrlich eingestufte Hunderassen geben kann, wie z. B. Staffordshire Terrier, Bullterrier oder American Pitbull Terrier.

Wenn der Vierbeiner zu Hause bleiben muss
WĂ€hrend Hunde noch eher unkomplizierte Reisebegleiter sind und am meisten unter dem Trennungsschmerz vom Herrchen oder Frauchen leiden wĂŒrden, ist es ratsam, Katzen in den eigenen vier WĂ€nden betreuen zu lassen. Sie fĂŒhlen sich in einer vertrauten Umgebung am sichersten. Auch Vögel und andere Kleintiere reagieren auf KlimaverĂ€nderungen sehr sensibel und sollten auf jeden Fall zu Hause gelassen werden. Weitere Informationen zum Thema Tierpension und Tiersitter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/2209/

Tierhalterhaftpflicht
GrundsĂ€tzlich gilt: FĂŒgt das Tier jemandem einen Schaden zu, muss der Halter dafĂŒr geradestehen. In unbegrenzter Höhe und gegebenenfalls sein Leben lang. Dies ist im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch (§ 833 BGB) so geregelt. Und weil man als Halter fĂŒr seinen Freund auf vier Pfoten haftet, kann ein tierisches Missgeschick im schlimmsten Fall die Existenz kosten. Daher raten die ARAG Experten – nicht nur, wenn es auf Reisen geht – zu einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die springt ein, wenn das Tier einen Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschĂ€digt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

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