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Nachhaltiger Katzenschutz in Schleswig-Holstein

von Redaktion

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein unterstĂŒtzen auch die zweite Runde der organisierten schleswig-holsteinischen Katzenkastrationen in diesem Jahr. Ab dem 17. Oktober können Straßenkatzen in teilnehmenden Kommunen wieder kostenlos kastriert werden. Sofern die Mittel nicht frĂŒher aufgebraucht lĂ€uft die Aktion bis zum 13. November.

„Schleswig-Holstein und die beteiligten Kommunen haben im Kampf gegen das Leid der Straßenkatzen eine Vorreiterrolle eingenommen. Die langjĂ€hrige Zusammenarbeit ist ein erfolgreiches Beispiel fĂŒr nachhaltigen Katzenschutz“, sagt Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. Thomas Schröder, PrĂ€sident des Deutschen Tierschutzbundes, ergĂ€nzt: „Die Kastration ist die einzige Möglichkeit, den Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung frei lebender Straßenkatzen zu durchbrechen. Das Projekt in Schleswig-Holstein ist dafĂŒr beispielhaft.“

Über 18.000 kastrierte Katzen seit Projektstart

Seit dem Projektstart in 2014 haben die TierschĂŒtzer gemeinsam mit Land und Kommunen bereits neun Aktionen in Schleswig-Holstein durchgefĂŒhrt. Bei der letzten Aktion im Februar und MĂ€rz 2020 konnten1.429 Katzen, davon 801 weibliche und 628 mĂ€nnliche, kastriert werden. Insgesamt liegt die Zahl der seit Projektstart kastrierten Tiere bei ĂŒber 18.000, davon etwa 60 Prozent weibliche Tiere und 40 Prozent Kater. FĂŒr alle Kastrationsaktionen stellten die Landesregierung, kommunale VerbĂ€nde, die TierĂ€rzteschaft, TierschutzverbĂ€nde und private Spender insgesamt rund 1,7 Millionen Euro bereit. Der Deutsche Tierschutzbund hat sich fĂŒr beide Aktionen in 2020 mit insgesamt 10.000 Euro, sein Landesverband Schleswig-Holstein außerdem mit 10.000 Euro beteiligt.

Damit Tierfreunde und KatzenschĂŒtzer eine Katze in den teilnehmenden Gemeinden kostenfrei kastrieren lassen können, mĂŒssen sie schriftlich versichern, dass es sich um ein frei lebendes, und nicht um ein in einem Privathaushalt lebendes Tier handelt. Nach der Kastration werden die Tiere gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert. Anschließend mĂŒssen die Tiere dort wieder ausgesetzt werden, wo sie eingefangen wurden. Mehr Infos zur Aktion finden sich auf der Website der Landesregierung (www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/katzen.html). Die Liste der teilnehmenden Gemeinden findet man auf der Website der TierĂ€rztekammer (www.tieraerztekammer-schleswig-holstein.de/aktuelles/katzenkastration.html).

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