Home Textbeiträge Bund soll erstmalig Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten prüfen

Bund soll erstmalig Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten prĂĽfen

von Redaktion

Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, zu prüfen, ob ein Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer möglich ist. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz wird bis zum kommenden Montag, 25. Januar, über den Antrag beraten und seine Empfehlung an den Bundesrat geben. Dieser stimmt darüber voraussichtlich am 12. Februar ab. VIER PFOTEN appelliert an die Ausschussmitglieder sowie den Bundesrat, dem NRW-Antrag zuzustimmen.

Nach Überzeugung der globalen Stiftung für Tierschutz kann nur ein bundesweites Transportverbot die grausamen Tiertransporte in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten stoppen. Bisher hatte der Bund die Verantwortung auf die Länder abgewälzt mit der Begründung, dass diese selbst für die Genehmigung von Transporten zuständig seien.

Die Bundesländer hatten in den vergangenen Monaten Erlasse herausgegeben, die den Transport von Tieren stark einschränken sollten.
Die Erlasse unterscheiden sich aber in ihrer Ausgestaltung. Schlupflöcher bei der Genehmigung von Transporten werden teils auch über andere Bundesländer sowie Mitgliedstaaten genutzt. Auch die widersprüchlichen Gerichtsentscheide zur Untersagung von Abfertigungen in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten wie Marokko führen dazu, dass Bundesländer beim Tierschutz behindert werden.

„Der Antrag von NRW ist ein absolutes Novum und hat das Zeug, Bundesministerin Julia Klöckner aus der Untätigkeit zu diesem Thema herauszuholen. Die Prüfung eines Verbots von Tiertransporten in Drittstaaten ist lange überfällig. Die Bundesregierung hätte hier längst selbst aktiv werden müssen. Wir appellieren jetzt an den Ausschuss und die Bundesländer, dem Antrag zuzustimmen. Die Drittstaaten, die für ein Verbot in Frage kommen, sind schon mal klar. Da hat Bayern bereits vorgelegt. Bis dieses umgesetzt ist, erwarten wir von den Bundesländern und den abfertigenden Behörden ein einheitliches und strenges Vorgehen. Das bedeutet: Ablehnung aller Transporte, die gegen die geltenden Tierschutzbestimmungen verstoßen. Nur mit einem Verbot können wir die Schlupflöcher schließen, die es Transporteuren und Behörden ermöglichen, Tiere unter grausamen Bedingungen um die halbe Welt zu schicken“, so Femke Hustert, Leiterin Hauptstadtrepräsentanz, VIER PFOTEN Deutschland.

Hintergrundinformationen

Im vergangenen Jahr sind bereits in den meisten Bundesländern Erlasse ergangen, um diese grausamen Transporte einzuschränken oder zu verhindern. Dies hat dazu geführt, dass einzelne Veterinärämter Genehmigungen für lange Tiertransporte nicht ausstellten, wenn diese der Plausibilitätsprüfung nicht standhielten, bzw. den Anforderungen des Erlasses nicht entsprachen.

Eine darauffolgende Betreiberklage bezüglich eines im November beantragten Transportes von 132 Rindern nach Marokko wurde dementsprechend auch durch das Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. In nächsthöherer Instanz wurde dem Betreiber jedoch durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen das Recht zugesprochen, den Transport durchzuführen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass der Verordnungsgeber die Möglichkeit hat, ein Transportverbot in bestimmte Drittstaaten zu erlassen. Laut §12 (Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) Tierschutzgesetz besteht diese Möglichkeit. Mit dem Antrag aus NRW soll erreicht werden, dass die Bundesregierung von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Begründet wird der Antrag damit, dass zum einen keine validen Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittstaaten zur Verfügung gestellt werden. Zum anderen weitere Maßnahmen für erforderlich gehalten werden, um in Drittländer exportierte landwirtschaftliche Nutztiere auch nach Abschluss des Transportes vor tierschutzwidrigen Behandlungen zu schützen. Damit wird auf die Behandlung und Schlachtung der Tiere in den Zielländern abgezielt. Denn die Tiere leiden nicht nur während des Transports, sie sind in den Zielländern auch äußerst grausamen Schlachtmethoden ausgesetzt, die nicht den weltweit geltenden OIE-Standards (Weltorganisation für Tiergesundheit), und erst recht nicht dem deutschen Staatsziel Tierschutz entsprechen.

Forderungen VIER PFOTEN
• Bundesweites Exportverbot lebender Tiere in Drittstaaten
• Begrenzung der Transportdauer auf vier Stunden in Deutschland und darüber hinaus auf maximal acht Stunden
• Transportverbot für nicht abgesetzte Jungtiere, die noch auf Milch angewiesen sind
• Transportverbot lebender Tiere auf Schiffen
• Starkes Engagement der Bundesregierung für strenge EU-Transportverordnung im Sinne der Tiere
• Transport von Fleisch und Zuchtsamen anstelle von lebenden Tieren

Weiter Infos hier

 

Foto: © FOUR PAWS | Bente Stachowske

You may also like

Diese Website verwendet Cookies – kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden, um der Website zu helfen, eine bessere Benutzererfahrung zu bieten. Im Allgemeinen werden Cookies verwendet, um Benutzereinstellungen beizubehalten, In der Regel verbessern Cookies Ihr Surferlebnis. Möglicherweise ziehen Sie es jedoch vor, Cookies auf dieser Website und auf anderen zu deaktivieren. Akzeptieren

Privacy & Cookies Policy