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Deutscher Tierschutzbund: Keine TierquÀlerei bei der Diensthundeausbildung

von Redaktion
Deutscher Tierschutzbund: Keine TierquÀlerei bei der Diensthundeausbildung
Als Reaktion auf die novellierte Tierschutz-Hundeverordnung hat die Berliner Polizei 49 ihrer insgesamt 130 Diensthunde vorlĂ€ufig außer Dienst gestellt. Seit Beginn dieses Jahres ist das Anwenden sogenannter Strafreize – etwa durch Zug- und StachelhalsbĂ€nder – in der Hundeausbildung bundesweit verboten. Der Deutsche Tierschutzbund warnt davor, dieses Verbot durch Ausnahmeregelungen aufzuweichen.
„Das Tierschutzgesetz verbietet in § 3 Nr. 5 schon seit Langem eine Ausbildung, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden und SchĂ€den verbunden ist. Da die neue Tierschutz-Hundeverordnung diese gesetzliche Vorgabe nur konkretisiert, gibt die Berliner Polizei im Grunde zu, seit Jahren in der Ausbildung und im Umgang mit Schutzhunden gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben“, sagte Thomas Schröder, PrĂ€sident des Deutschen Tierschutzbundes. Er riet der Polizei in allen BundeslĂ€ndern, sich von tierschutzwidrigen Methoden klar zu distanzieren, und wandte sich entschieden gegen jeden Versuch, eine Ausnahmeregelung zu erwirken: „Tierschutzwidrig bleibt tierschutzwidrig.“
„Diensthundeausbildung darf nicht mit Gewalt erfolgen, sondern standardisiert durch regelmĂ€ĂŸig geschultes, kompetentes Fachpersonal und unter tierschutzrechtlichen Kontrollmechanismen“, so die VeterinĂ€rmedizinerin Xenia Katzurke, Verhaltenstherapeutin fĂŒr Hunde im Tierschutzverein fĂŒr Berlin. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit des Tierschutzvereins fĂŒr Berlin mit der örtlichen Bundespolizei zeige, dass eine tierschutzkonforme Ausbildung möglich ist.
TierschutzbundprĂ€sident Thomas Schröder kritisierte den niedersĂ€chsischen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der bis Ende Januar in den zustĂ€ndigen AusschĂŒssen des Bundesrats beraten werden soll. Der Entwurf sieht vor, Diensthunde durch eine Ausnahmevorschrift mit Strafreizen und Hilfsmitteln wie StachelhalsbĂ€ndern ausbilden zu dĂŒrfen. Die Forderung nach einer Ausnahmeregelung werfe die Frage auf, ob der Einsatz von Hunden in der bisherigen Form ĂŒberhaupt noch zeitgemĂ€ĂŸ und gerechtfertigt sei. „Solange eine Ausbildung von und der Umgang mit Schutzhunden nur unter Zuhilfenahme tierschutzwidriger Maßnahmen möglich ist, bleibt als letzte Konsequenz nur die Abschaffung des Schutzhundewesens.“ Gerade Hunde, die ihre FĂ€higkeiten tĂ€glich in den Dienst des Menschen stellten, dĂŒrften keinesfalls schlechter behandelt werden als Hunde, die in Privathand leben.

 

 

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