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Verbraucherzentrale NRW erneut erfolgreich gegen Liebscher & Bracht

von Redaktion

04.04.2023

Verbraucherzentrale NRW erneut erfolgreich gegen Liebscher & Bracht

Landgericht Frankfurt am Main verhÀngt Vertragsstrafe wegen der Wiederholung unzulÀssiger Werbeaussagen des Schmerztherapie-Anbieters

  • Die Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH hatte erneut mit unzulĂ€ssigen Angaben fĂŒr „Premium-NahrungsergĂ€nzungsmittel“ geworben und damit gegen eine UnterlassungserklĂ€rung verstoßen
  • Das Gericht verhĂ€ngte daraufhin eine Vertragsstrafe
  • Schmerzgeplagte Menschen mĂŒssen vor irrefĂŒhrender Werbung geschĂŒtzt werden, betont die Verbraucherzentrale NRW

Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentrale NRW ist erneut erfolgreich gegen irrefĂŒhrende Werbung im Online-Shop von Liebscher & Bracht vorgegangen. Bereits im MĂ€rz 2022 hatte die Firma sich verpflichtet, unter anderem bestimmte Werbeaussagen fĂŒr NahrungsergĂ€nzungsmittel im Onlineangebot zu unterlassen. Die GeschĂ€ftsfĂŒhrer Dr. Petra Bracht und Roland Liebscher-Bracht sind vor allem mit Online-Videos bekannt geworden und vertreiben Produkte wie „Arthro Forte+ Premium“, „Q1O+“, „Vital+ Premium“ und „Vitamin B 12+“.

BemÀngelte Werbung fast wortgleich wiederholt

Abgemahnt hatten die VerbraucherschĂŒtzer die Aussage: „Ob Gestresste, Schmerzgeplagte, Alt, Jung, Vegetarier, Veganer, Sportler oder Schwangere — unsere Premium-NahrungsergĂ€nzungsmittel wurden fĂŒr Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt.“ Diese fand sich Mitte Mai 2022 nahezu wortgleich wieder auf der Homepage. Dies werteten die VerbraucherschĂŒtzer als kerngleichen Verstoß. Das Landgericht Frankfurt am Main bestĂ€tigte nun diese Rechtsauffassung und verhĂ€ngte gegen Liebscher & Bracht eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 Euro (Az. 3-10 O 64/22).

„Mit den neuen Werbeaussagen hat das Unternehmen klar gegen seine Unterlassungspflicht verstoßen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Schmerzgeplagte Menschen sollten nicht von irrefĂŒhrenden Marketingaussagen zum Kauf ĂŒberteuerter Produkte verleitet werden, deren Nutzen fragwĂŒrdig ist. Deshalb werden wir auch kĂŒnftig darauf achten, dass sich die Firma an die UnterlassungserklĂ€rung hĂ€lt und weitere VerstĂ¶ĂŸe entschieden verfolgen.“

Die VerbraucherschĂŒtzer hatten die Werbeaussage 2022 als unzulĂ€ssig abgemahnt, da einige der verwendeten Inhaltsstoffe zum Beispiel allergische Reaktionen auslösen können und die zusĂ€tzliche Einnahme von Vitaminen bei bestimmten Personen schĂ€dliche Wirkungen hervorrufen kann, somit die Einnahme keinesfalls fĂŒr „Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten“ empfohlen werden kann.

Nicht mehr „Schmerzspezialist Nr.1“

Seit der Abmahnung darf sich Roland Liebscher-Bracht außerdem auch nicht mehr „Schmerzspezialist Nr. 1“ nennen, da er kein Mediziner ist, sondern Wirtschaftsingenieur. Zudem wurde der Umstand abgemahnt, dass negative Bewertungen nicht veröffentlicht worden waren. Auch ein Werbeversprechen fĂŒr das Produkt „Schmerzfrei-DrĂŒcker-Set (Basis)“ dĂŒrfen Liebscher & Bracht seit der Abmahnung nicht wiederholen, da es unzulĂ€ssigerweise den Eindruck einer Erfolgsgarantie erweckte („hilft dir sofort gegen Schmerzen“, „akute Schmerzen sofort herunterfahren ohne Medikamente“).

WeiterfĂŒhrende Infos und Links:

  • Mehr zu irrefĂŒhrender Gesundheitswerbung unter www.faktencheck-gesundheitswerbung.de
  • „Faktencheck Gesundheitswerbung“ ist ein Projekt der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz, gefördert vom Bundesministerium fĂŒr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

© VZ NRW/adpic

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