09.07.2023
Arbeiten mit Blick auf kristallklare Seen, schneebedeckte Berge oder romantische Strände, oder eben auch einfach gemütlich von zu Hause aus – das können sich heutzutage viel mehr Menschen leisten als man denkt.
Vor allem, weil nicht mehr jeder Beruf ortsgebunden ist. Es gibt immer mehr Jobs, die man aus dem Homeoffice oder von irgendwo auf der Welt erledigen kann.
Auch Freiberufler, Selbstständige und Freelancer sind mittlerweile nicht mehr zwingend auf ein teuer angemietetes Büro angewiesen, in dem sie ständig anwesend sein müssen.
Eigentlich sehr praktisch und zeitgemäß. Dennoch ist es nicht jedem Selbstständigen recht, seine Geschäftsanschrift, die gleichzeitig seine Privatadresse ist, zu veröffentlichen.
Die Gründe können vielfältig sein, spielen aber auch für diesen berechtigten Wunsch keine Rolle. Wichtig ist nur: Es geht!
Man kann auch in solchen Fällen Berufliches von Privatem trennen – Der Impressum-Service Anschrift.net macht’s möglich. Wir haben mit dem Gründer Daniel Block gesprochen.