Kanada fĂŒhrt elektronische Einreisegenehmigung ein. Einwanderungsbehörde legt Stichtag und Details fest.
Ab dem 15. MĂ€rz 2016 benötigen deutsche StaatsbĂŒrger vor einem Flug nach Kanada eine elektronische Einreisegenehmigung. Die Electronic Travel Authorization (eTA) erlaubt es den kanadischen Sicherheitsbehörden, die Passagiere schon vor dem Betreten des Flugzeugs zu ĂŒberprĂŒfen.
Die eTA muss vor Reiseantritt beantragt werden
Was sich kompliziert anhört, ist eigentlich ganz einfach: Wer ab dem Stichtag nach Kanada fliegen möchte, fĂŒllt vor dem Abflug oder bestenfalls sogar schon vor dem Ticketkauf einen Onlineantrag der Einwanderungsbehörde (Department of Citizenship and Immigration Canada) aus und erhĂ€lt im Regelfall innerhalb weniger Minuten die eTA. Eine solche Einreisegenehmigung ist erforderlich fĂŒr alle Reisenden, fĂŒr die keine Visumpflicht besteht. Hierzu zĂ€hlen zum Beispiel deutsche StaatsbĂŒrger. Ausgenommen von dieser neuen Regelung sind US-BĂŒrger.
Die Einreisegenehmigung ist fĂŒr fĂŒnf Jahre gĂŒltig
FĂŒr die eTA wird eine GebĂŒhr in Höhe 7 CAD (zurzeit etwas mehr als 5 EUR) erhoben. Sie gilt ab dem Ausstellungsdatum fĂŒr fĂŒnf Jahre, sofern nicht vor Ende dieses Zeitraums das bei der Beantragung angegebene Reisedokument ungĂŒltig wird oder die Einreisegenehmigung widerrufen bzw. eine neue Genehmigung ausgestellt wird. Bereits ab dem 1. August 2015 ist es möglich, auf freiwilliger Basis eine eTA zu beantragen.
Das Ziel ist erhöhte Sicherheit
FĂŒr den Antrag sind lediglich einige grundlegende persönliche Angaben notwendig, die bereits jetzt bei der Einreise nach Kanada erfragt werden. Von der EinfĂŒhrung der eTA versprechen sich die kanadischen Behörden erhöhte Sicherheit, weil gefĂ€hrliche Personen erst gar nicht ins Flugzeug steigen können. Die Wartezeit nach der Landung verkĂŒrzt sich dementsprechend, weil aufwendige Kontrollen der Passagiere entfallen. Das Konzept ist angelehnt an Ă€hnliche Programme in den USA und Australien.