31.12.2024
Ergänzend zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent für die gesetzlichen Krankenkassen erheben die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern, um ihren Finanzbedarf zu decken. Ob und in welchem Umfang erhöht wird, entscheidet jede Krankenkasse selbst. Durch die Erhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt bis zum Ende des Monats, ab dem der neue Zusatzbeitrag gezahlt werden muss. Wir haben mit Dr. Jochen Sunken, Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz gesprochen.