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Nachhaltiger Katzenschutz in Schleswig-Holstein

von Redaktion
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Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein unterstützen auch die zweite Runde der organisierten schleswig-holsteinischen Katzenkastrationen in diesem Jahr. Ab dem 17. Oktober können Straßenkatzen in teilnehmenden Kommunen wieder kostenlos kastriert werden. Sofern die Mittel nicht früher aufgebraucht läuft die Aktion bis zum 13. November.

„Schleswig-Holstein und die beteiligten Kommunen haben im Kampf gegen das Leid der Straßenkatzen eine Vorreiterrolle eingenommen. Die langjährige Zusammenarbeit ist ein erfolgreiches Beispiel für nachhaltigen Katzenschutz“, sagt Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Die Kastration ist die einzige Möglichkeit, den Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung frei lebender Straßenkatzen zu durchbrechen. Das Projekt in Schleswig-Holstein ist dafür beispielhaft.“

Über 18.000 kastrierte Katzen seit Projektstart

Seit dem Projektstart in 2014 haben die Tierschützer gemeinsam mit Land und Kommunen bereits neun Aktionen in Schleswig-Holstein durchgeführt. Bei der letzten Aktion im Februar und März 2020 konnten1.429 Katzen, davon 801 weibliche und 628 männliche, kastriert werden. Insgesamt liegt die Zahl der seit Projektstart kastrierten Tiere bei über 18.000, davon etwa 60 Prozent weibliche Tiere und 40 Prozent Kater. Für alle Kastrationsaktionen stellten die Landesregierung, kommunale Verbände, die Tierärzteschaft, Tierschutzverbände und private Spender insgesamt rund 1,7 Millionen Euro bereit. Der Deutsche Tierschutzbund hat sich für beide Aktionen in 2020 mit insgesamt 10.000 Euro, sein Landesverband Schleswig-Holstein außerdem mit 10.000 Euro beteiligt.

Damit Tierfreunde und Katzenschützer eine Katze in den teilnehmenden Gemeinden kostenfrei kastrieren lassen können, müssen sie schriftlich versichern, dass es sich um ein frei lebendes, und nicht um ein in einem Privathaushalt lebendes Tier handelt. Nach der Kastration werden die Tiere gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert. Anschließend müssen die Tiere dort wieder ausgesetzt werden, wo sie eingefangen wurden. Mehr Infos zur Aktion finden sich auf der Website der Landesregierung (www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/katzen.html). Die Liste der teilnehmenden Gemeinden findet man auf der Website der Tierärztekammer (www.tieraerztekammer-schleswig-holstein.de/aktuelles/katzenkastration.html).

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