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Tag des Artenschutzes: BUND Brandenburg fordert sieben Schritte fĂŒr den Stopp des Artenverlustes

von Redaktion

Der starke RĂŒckgang bei den meisten Insektenarten und vielen Vogelarten ist inzwischen allgegenwĂ€rtig. Laut dem jĂŒngsten Bericht des WeltbiodiversitĂ€tsrats (IPBES) sind eine Million Arten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vom Aussterben bedroht, wenn es zu keinen grundlegenden Änderungen bei der Landnutzung, beim Umweltschutz und der EindĂ€mmung des Klimawandels kommt. Dazu fordert der BUND Brandenburg die Umsetzung von sieben Schritten.

„Es ist hinlĂ€nglich belegt, dass der Artenverlust vor allem in der Agrarlandschaft ablĂ€uft und dort durch die intensive Landwirtschaft verursacht wird“, so Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND. Durch den großflĂ€chigen Anbau von Monokulturen, die dann intensiv mit Pestiziden behandelt werden, kam es in den vergangenen Jahren zunĂ€chst zu einem großen Insektensterben, das dann weitreichende Folgen fĂŒr die Vögel hatte. Insekten sind das Hauptnahrungsmittel vieler Vögel. Wenn es auf den Feldern keine Insekten mehr gibt, mĂŒssen die Vögel verhungern.

Das Artensterben und der Verlust von LebensrĂ€umen sind an einem kritischen Punkt angekommen. Jede zehnte Brandenburger Tier- oder Pflanzenart ist vom Aussterben bedroht. Nahezu jede zweite Vogelart der Agrarlandschaft ist bereits stark gefĂ€hrdet, der Bestand rĂŒcklĂ€ufig. Bei den RebhĂŒhner ging der Bestand seit 1995 um 73 Prozent zurĂŒck, beim Kiebitz sind es 60 Prozent. Die Zahl der Feldsperlinge hat sich halbiert. Bienen und Wildbienen gehören zu den HautflĂŒglern – in dieser Ordnung sind ĂŒber 53 Prozent ausgestorben oder stark gefĂ€hrdet.

Selbst den besonders geschĂŒtzten Arten und LebensrĂ€umen im europĂ€ischen Netz aus Schutzgebieten, den FFH-Gebieten, geht es immer schlechter – auch in Brandenburg sind viele Arten und LebensrĂ€ume in einem schlechten Erhaltungszustand.

AnlĂ€sslich des Internationalen Tags des Artenschutzes am Dienstag fordert der Brandenburger Landesverband des Bund fĂŒr Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sieben Schritte fĂŒr den Artenschutz in Brandenburg:

– Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und der Einsatz von mineralischem StickstoffdĂŒngern in FFH-Gebieten mĂŒssen jetzt konsequent verboten werden, um wertvolle LebensrĂ€ume fĂŒr gefĂ€hrdete Arten zu erhalten.

– Die Vergabe von Fördermitteln an Landwirtschaftsbetriebe muss an messbare soziale und ökologische Maßnahmen gebunden werden. Ziel der Reform der Agrarpolitik muss sein: weg vom Gießkannenprinzip, hin zu einer gezielten Förderung einer naturnahen lĂ€ndlichen Entwicklung und einer Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel erzeugt und die artenreichen LebensrĂ€ume erhĂ€lt. HierfĂŒr ist eine andere, nĂ€mlich eine ökologische und gerechte Verteilung der EU-Agrarfördermittel erforderlich. Zur Ausgestaltung der neuen GAP-Förderperiode (Gemeinsamen Agrarpolitik) in Deutschland muss sich Brandenburg jetzt bei der Erarbeitung des so genannten nationalen „GAP-Strategieplans“ einbringen und Nachhaltigkeitskriterien einfordern.

– Die Umsetzung der FFH- und der Wasserrahmenrichtlinie mĂŒssen miteinander und lĂ€nderĂŒbergreifend koordiniert und Synergien bei der Maßnahmenumsetzung genutzt werden.

– Dringend notwendig ist auf allen Ebenen der Naturschutzverwaltung eine umfangreiche Aufstockungen mit qualifiziertem Personal im Fach- und Vollzugsbereich des Naturschutzes.

– Ein Netz von regionalen Natura2000-Stationen muss geschaffen werden, wie sie z.B. in ThĂŒringen seit 2019 gesetzlich verankert sind.

– Brandenburg soll sich offen zeigen fĂŒr die Ausweisung weiterer Großschutzgebiete. Denn Großschutzgebiete sind Modellregionen fĂŒr eine nachhaltige Regionalentwicklung.

– Weitere schutzwĂŒrdige FlĂ€chen sind in die europĂ€ische Schutzgebietskulisse aufzunehmen, um die in Brandenburg seit 2011 um 3.771 ha reduzierte FFH-Gebietskulisse wieder auszugleichen.

Hintergrund:

Der Tag des Artenschutzes wurde im Jahr 1973 im Rahmen des Washingtoner ArtenschutzĂŒbereinkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eingefĂŒhrt und wird jedes Jahr am 3. MĂ€rz begangen. Durch das Abkommen sollen bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten geschĂŒtzt werden, die durch Handelsinteressen gefĂ€hrdet werden. Inzwischen sind die Arten außer durch illegale Entnahme aus der Natur noch stĂ€rker durch die VerĂ€nderung ihrer LebensrĂ€ume infolge menschlicher Eingriffe gefĂ€hrdet.
Im zweiten Halbjahr 2020 wird die Bundesregierung die EU-RatsprĂ€sidentschaft ĂŒbernehmen und daher eine große Verantwortung dafĂŒr tragen, dass gemeinsam mit dem Gastgeber China auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention ĂŒber die Biologische Vielfalt (CBD COP15 in Kunming/China) die richtigen Weichen fĂŒr das nĂ€chste Jahrzehnt gestellt werden.

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(Michaela Kruse/BUND Brandenburg)

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