ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet Fragen zum Mietrecht Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eindeutig entschieden, dass MietvertrĂ€ge kein generelles Verbot zur Hunde- und Katzenhaltung enthalten dĂŒrfen. Ein Freifahrtschein fĂŒr alle Tierliebhaber? Nicht …
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