Der Tierschutzverein fĂŒr Berlin, der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Brandenburg kritisieren die Brandenburger Behörden, die den Fang von Nachtigallen fĂŒr einen Tierversuch genehmigt haben. Nachdem die Berliner Umweltbehörde die Entnahme von Nachtigallen zu Zuchtzwecken fĂŒr die geplanten Versuche der FU-Wissenschaftlerin Dr. Daniela Vallentin zunĂ€chst abgelehnt hatte, ist die Antragstellerin der Versuchsreihe nun in Brandenburg erfolgreich. Zwar hatten sich alle Brandenburger NaturschutzverbĂ€nde, wie zuvor auch die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz, einheitlich gegen die Tierversuche ausgesprochen, das Landesamt fĂŒr Umwelt gab dennoch seine Zustimmung fĂŒr die Entnahme dreier Nachtigallen-MĂ€nnchen aus der Natur. Sie sollen mit drei in Gefangenschaft aufgezogenen Weibchen im Labor Nachwuchs zeugen, der dann fĂŒr invasive Tierversuche eingesetzt werden wird.
Die Vorgeschichte: Die Verhaltensbiologin Dr. Daniela Vallentin plant einen Tierversuch, bei dem Nachtigallen der SchĂ€del aufgebohrt werden soll, um ihnen Sonden ins Gehirn zu implantieren. Am Versuchsende werden die Tiere getötet. Die Biologin interessiert sich fĂŒr die neuronalen Grundlagen der gesanglichen Kommunikation der Vögel. Sie hofft, aus den Ergebnissen des Versuchs Erkenntnisse ĂŒber menschlichen Autismus zu gewinnen. DafĂŒr soll es Fördergelder der EU in Höhe von 1,5 Millionen Euro geben.
Der Tierschutzverein fĂŒr Berlin (TVB), der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Brandenburg lehnen derartige Tierversuche strikt ab. Die TierschĂŒtzer machen klar, dass die Ăbertragbarkeit der Erkenntnisse von Nachtigall-GesĂ€ngen auf eine komplexe neurologische Entwicklungsstörung wie Autismus höchst fragwĂŒrdig ist. âWir fordern das Land Brandenburg eindringlich auf, die Genehmigung fĂŒr den Fang der Nachtigallen zurĂŒckzunehmen. Wildtiere, auch deren Nachzuchten, sollten nicht fĂŒr Tierversuche verwendet werden. Man sollte stattdessen stĂ€rker auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden setzen, die nĂ€her am Menschen liegenâ, erklĂ€rt Ellen SchĂŒtze, Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg. Ines KrĂŒger, 1. Vorsitzende des TVB, ergĂ€nzt: âWir sind entsetzt, dass Brandenburg es erlaubt, Tiere einzufangen, um ihren Nachwuchs fĂŒr diesen absurden Versuch zu zĂŒchten. Wir appellieren an die Landesregierung, das Vorhaben doch noch zu stoppen.â FĂŒr Thomas Schröder, PrĂ€sident des Deutschen Tierschutzbundes, belegt dieser Vorgang: âDie Bundesregierung muss endlich das Tierschutzgesetz anpassen. Die Behörden, die TierversuchsantrĂ€ge genehmigen, mĂŒssen unabhĂ€ngig von der EinschĂ€tzung des Antragstellers beurteilen können, ob der Tierversuch wirklich unerlĂ€sslich und ethisch vertretbar ist.â Aktuell schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass ein Antrag von der Behörde zu genehmigen ist, sofern dieser formell richtig gestellt ist und der Antragsteller den wissenschaftlichen Nutzen und die ethische Vertretbarkeit begrĂŒndet. Es genĂŒgt also, wenn der Antragsteller den Tierversuch fĂŒr ethisch gerechtfertigt hĂ€lt. Eine wirkliche Beurteilung durch die Behörde findet somit nicht statt.