Am 20. August ist Weltpferdetag. Anlass genug fĂŒr die ARAG Experten, aktuelle und viel diskutierte rechtliche Fragen rund um Ross und Reiter zu beantworten: Damit das GlĂŒck dort bleibt, wo es hingehört â auf dem PferderĂŒcken.
Ist ein Reithelm Pflicht?
Bisher gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Pflicht, einen Reithelm zu tragen. Allerdings können Vereine, Reitschulen und VerbĂ€nde das Tragen von Helmen vorschreiben â und das machen sie in der Regel auch. Die ARAG Experten empfehlen zur eigenen Sicherheit, nur mit Helm auszureiten. Genauso wichtig ist das Tragen eines Helms bei der rechtlichen Beurteilung von Schadensersatzpflichten. Wer auf den Helm verzichtet und bei einem Reitunfall zu Schaden kommt, riskiert zumindest eine KĂŒrzung der Leistungen durch die Versicherung.
Darf man im Wald reiten?
Wenn der Landesgesetzgeber â wie beispielsweise in Sachsen â das Reiten auĂerhalb der ausgewiesenen Waldwege verbietet, sollten Sie absitzen und Ihr Pferd fĂŒhren. Das FĂŒhren ist nĂ€mlich laut Oberlandesgericht Dresden auch dann zulĂ€ssig, wenn das Reiten verboten ist (OLG Dresden, Az. 26 Ss 505/15 (Z)). PrĂŒfen Sie die Landesgesetze Ihres Bundeslandes, um zu erfahren, was in Ihrem Waldgebiet erlaubt ist. Mancherorts gilt beispielsweise eine Kennzeichnungspflicht und Sie mĂŒssen eine GebĂŒhr fĂŒr die Nutzung bezahlen.
Welchen FĂŒhrerschein braucht man fĂŒr einen PferdeanhĂ€nger?
Ob Sie mit Ihrem ânormalenâ FĂŒhrerschein einen PferdeanhĂ€nger ziehen dĂŒrfen, ist eine Frage des Gewichts. Mit einem FĂŒhrerschein der Klasse B darf mit einem AnhĂ€nger gefahren werden, wenn er nicht mehr als 750 Kilogramm wiegt. Ferner darf mit AnhĂ€ngern ĂŒber 750 Kilogramm gefahren werden, sofern das zulĂ€ssige Gesamtgewicht (also Fahrzeug und HĂ€nger gemeinsam) 3.500 Kilogramm nicht ĂŒberschreitet. In der Regel bringt ein mit einem Pferd beladener HĂ€nger jedoch mehr Gewicht auf die Waage. Wenn Sie sich nach einer entsprechenden theoretischen und praktischen Fahrschulung (ohne PrĂŒfung) die SchlĂŒsselzahl 96 eintragen lassen, dĂŒrfen Sie ein Gesamtgewicht von bis zu 4.250 Kilogramm bewegen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, braucht die FĂŒhrerscheinklasse BE, bei der das zulĂ€ssige Gesamtgewicht allein des AnhĂ€ngers bis zu 3.500 Kilogramm betragen darf. Dies reicht in der Regel auch fĂŒr den Transport von zwei Pferden aus.
Darf man Pferde in einem Wohngebiet halten?
Die Haltung von Pferden entspricht grundsĂ€tzlich nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebietes. Daher dĂŒrfen Sie in einem Wohngebiet auf einem GrundstĂŒck inmitten von WohnhĂ€usern keine Pferde halten. Anders kann es aussehen, wenn Sie am Ortsrand wohnen.
Welche Versicherungen sind fĂŒr Reiter wichtig?
Jeder Reiter weiĂ: Selbst das gelassenste Pferd kann mal scheuen oder durchgehen. Und eine PferdestĂ€rke kann groĂen Schaden verursachen. Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schĂŒtzt daher Pferdehalter vor den finanziellen Folgen.
FĂŒnf praktische Tipps zum Pferdekauf
Sie ĂŒberlegen gerade, ein Pferd zu kaufen oder liebĂ€ugeln bereits mit einem bestimmten Tier? Egal, wo Sie es finden, beim ZĂŒchter, HĂ€ndler oder einer Privatperson, unsere Tipps sollen Sie unterstĂŒtzen, damit der Pferdekauf reibungslos gelingt.
âą Lassen Sie sich von einer pferdekundigen Person Ihres Vertrauens begleiten.
⹠Kaufen Sie nicht beim ersten Termin. Ein seriöser VerkÀufer rÀumt Ihnen Bedenkzeit ein.
⹠Probieren Sie alles aus, was Ihr Pferd spÀter können soll, auch das Ein- und Ausladen in einen PferdeanhÀnger. Aber: Bevor Sie einen Proberitt machen, sollte erst der Besitzer eine Runde reiten.
âą Kaufen Sie immer mit einem Pferde-Kaufvertrag.
âą Nutzen Sie Ankaufs- und Verkaufsuntersuchungen.
Ein Mann, ein Wort: Besser ist ein Pferde-Kaufvertrag
Eigentlich können Sie ein Pferd rechtlich wirksam per Handschlag erwerben, aber wir raten dennoch zu einem schriftlichen Kaufvertrag. Hier kann praktisch alles geregelt werden. SelbstverstÀndlich werden Kaufpreis und Zahlungsweise festgelegt, aber mindestens genauso wichtig sind Vereinbarungen zur Beschaffenheit des Pferdes. Hier geht es vor allem um den Gesundheitszustand: Gab es eine tierÀrztliche Untersuchung oder soll sie noch vereinbart werden? Hatte es beim letzten Besitzer Krankheiten? Auch kann der Ausbildungsstand festgehalten werden, also ob ein Pferd noch nicht eingeritten oder bereits als Dressurpferd ausgebildet ist. Mit einem Pferde-Kaufvertrag klÀren Sie nicht zuletzt die Haftung bei MÀngeln. Hier ist entscheidend, ob Privatpersonen oder Unternehmer miteinander handeln.
Wie sieht es beim Pferdekauf mit der GewÀhrleistung aus?
HĂ€ndler oder ZĂŒchter haften beim Verkauf zwei Jahre lang fĂŒr die (beschriebene) Beschaffenheit des Pferdes. Wird ein Mangel festgestellt, liegt die Beweislast in den ersten sechs Monaten beim VerkĂ€ufer. Danach muss der KĂ€ufer nachweisen, dass der Mangel bereits vor Ăbergabe bestand. Wird das Pferd von einem Privatmann verkauft, kann dieser die GewĂ€hrleistung ausschlieĂen.
Mehr Sicherheit: Ankaufs- und Verkaufsuntersuchung vom Tierarzt
Zu Ihrer Sicherheit sollte bei einem Privatkauf eine sogenannte Ankaufsuntersuchung erfolgen. Kaufen Sie beim ZĂŒchter oder einem seriösen HĂ€ndler, werden die Pferde, schon im Interesse des VerkĂ€ufers, vor einem Kauf untersucht (Verkaufsuntersuchung). Das Protokoll ist oft Bestandteil des Kaufvertrags. Ein bisschen wie beim TĂV wird das Pferd vom Tierarzt geprĂŒft. Er schaut nach dem Allgemeinzustand, hört Herz und Lunge ab, kontrolliert das Fell und prĂŒft Temperatur und Puls. Es werden Röntgen-, eventuell auch Ultraschallbilder angefertigt. Möglicherweise wird auch eine Blutprobe auf Beruhigungsmittel untersucht. Am besten sind Sie bei dieser Untersuchung persönlich anwesend und fragen alles, was Ihnen unklar ist. Sollte sich ein Befund ergeben, verzichten Sie lieber auf den Pferdekauf oder verhandeln mit dem VerkĂ€ufer ĂŒber eine verlĂ€ngerte GewĂ€hrleistung seinerseits. Das sollte dann im Kaufvertrag verankert werden.
Kann man ein gekauftes Pferd zurĂŒckgeben?
Beim Pferdekauf verhĂ€lt es sich Ă€hnlich wie beim Gebrauchtwagenkauf. Entpuppt sich der flotte Gaul als lahme MĂ€hre, sind in aller Regel eine Nachbesserung oder eine Preisminderung drin; die letzte Möglichkeit ist der RĂŒcktritt vom Kauf. Voraussetzung fĂŒr eine erfolgreiche Reklamation ist, dass der Mangel vor dem Verkauf bestanden hat bzw. bekannt war. So können Sie beispielsweise bei einem wegen einer Knochenabsplitterung lahmenden Pferd nicht einfach vom Kaufvertrag zurĂŒcktreten. Sie mĂŒssen dem VerkĂ€ufer zuerst eine Frist zur Nachbesserung setzen. Die Nachbesserung wĂ€re in diesem Fall eine Operation. Kaufen Sie im FrĂŒhjahr ein Pferd, bei dem sich im Sommer herausstellt, dass es unter einer Allergie leidet, die von MĂŒcken ausgelöst wird, können Sie es zurĂŒckgeben. Der âMangelâ ist innerhalb von sechs Monaten aufgetreten und legt die Vermutung nahe, dass das Pferd schon beim Kauf krank war.