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Wildes Wohnzimmer

ARAG Experten informieren ĂŒber exotische Haustiere

von Redaktion

Auf dem Sofa tummelt sich ein Ozelot, an der Gardinenstange hĂ€ngt ein Flughund und im Terrarium quakt ein Madagaskar-Buntfrosch. Exotische Haustiere liegen nicht erst seit der Corona-Pandemie voll im Trend. Das Artenspektrum ist dabei enorm und auch der Schwarzmarkt boomt. Den hohen AnsprĂŒchen und den komplexen BedĂŒrfnissen der nicht heimischen Tiere werden die ambitionierten Privathalter allerdings oft nicht gerecht. Zudem unterschĂ€tzen sie die rechtliche Seite. ARAG Experten klĂ€ren daher wichtige Fragen.

KleinsÀuger: Herkunft oft ungewiss!
Aufgrund fehlender Kontrolle und Regulierung gibt es keine genauen Zahlen, wie viele Exoten in Privathaltung leben. WĂ€hrend manche gĂ€ngigen Arten gezĂŒchtet werden, hat sich parallel ein lukrativer Handel mit seltenen Arten als Haustier entwickelt: Im Internet und leider auch im Handel tauchen immer wieder bedrohte Arten auf. DafĂŒr werden auch Tiere illegal gefangen, die in ihrer Heimat geschĂŒtzt sind. Den Preis fĂŒr die Sehnsucht nach einem Hauch Exotik in den eigenen vier WĂ€nden zahlen die Tiere – sowohl in der Zweiraum-Wohnung in Wanne-Eickel als auch im Urwald auf Madagaskar. Denn der Trend, Wildtiere zu halten, hat unter UmstĂ€nden verheerende Auswirkungen fĂŒr den Arten- und Naturschutz, den Tierschutz und die Gesundheit ihrer Halter.

Wilde Tiere bleiben wild
Über Tierbörsen, BaumĂ€rkte und das Internet sind selbst die ausgefallensten Haustiere leicht zu bekommen. Mancherorts braucht man zwar eine Lizenz fĂŒr die Haltung eines Hundes; einen Löwen oder einen Pavian kann man sich aber auch ohne Erlaubnis kaufen und als Haustier halten. Doch die meisten Arten, die im Handel als exotisches Haustier angeboten werden, sind fĂŒr die Privathaltung nicht geeignet. Viele der ehemals niedlichen Jungtiere werden groß, wild und gefrĂ€ĂŸig. Wildtiere bleiben wild – ein Leben lang! Es ist aber nicht nur gefĂ€hrlich, wilde Tiere in unsere StĂ€dte und Wohnungen zu bringen, es ist auch grausam.

Zum Beispiel Schildkröten
Schon in den Siebziger Jahren galt die Vierzehen-Landschildkröte (Agrionemys horsfieldii) als besonders einfach zu haltendes, anspruchsloses Haustier. Zahllose Tiere dieser Gattung endeten im Pappkarton-GehĂ€use in deutschen Kinderzimmern. Dabei sind diese Schildkröten alles andere als anspruchslos. Viele Arten sind geschĂŒtzt und unterliegen einer Kennzeichnungs- und Meldepflicht. Auch an das Futter und die Unterbringung stellen die Tiere je nach Art und Herkunftsland hohe AnsprĂŒche. DarĂŒber hinaus halten die meisten Arten auch eine Winterruhe, in der sie nicht gestört werden dĂŒrfen. Diese Phase dauert je nach Art und Alter der Tiere mehrere Tage, einige Woche oder sogar Monate. Wie und wie lange die Tiere unter besonderen Bedingungen ruhen mĂŒssen, weiß nur, wer ĂŒber die notwendige Sachkenntnis verfĂŒgt, damit die Tiere den kommenden FrĂŒhling auch sicher erleben. Nur wenn alle BedĂŒrfnisse der Schildkröten an Klima, Futter, Winterruhe und Pflege erfĂŒllt sind, geht es den Tieren auch wirklich gut. Dann entsteht allerdings ein weiteres Problem: Oft ĂŒberleben die Ă€ußerst langlebigen Tiere nĂ€mlich ihre Halter.

Rechtliches zur Tierhaltung
Ein generelles Verbot von Haustieren im Mietvertrag ist nach Auskunft der ARAG Experten unwirksam. In der Regel dĂŒrfen Kleintiere, die in geschlossenen BehĂ€ltnissen wie z. B. KĂ€figen oder Aquarien leben, in der Wohnung gehalten werden. Dazu gehören etwa Zierfische, Wellensittiche, Hamster oder Meerschweinchen. Auch ein oder zwei Katzen sowie ein großer oder zwei kleine Hunde sind meist unstrittig. Wer allgemein gefĂ€hrliche oder exotische Tiere halten will, muss dies allerdings mit dem Vermieter absprechen! Ratten sind zwar Kleintiere, können aber EkelgefĂŒhle bei den Nachbarn auslösen und aus diesem Grund vom Vermieter verboten werden (LG Essen, Az.: 1 S 497/90).

Auch bei Reptilien kann der Vermieter sein Veto einlegen. Bloßer Ekel von Nachbarn reicht in der Regel allerdings nicht aus, um beispielsweise eine ungefĂ€hrliche Schlange aus der Hausgemeinschaft zu entfernen (AG BĂŒckeburg, Az.: 73 C 353/99 [VI]). Ist Gift im Spiel, wie etwa bei Giftschlangen oder Pfeilgiftfröschen, hört laut ARAG Experten der Spaß allerdings auf! Diese Art der Tierhaltung stellt unter UmstĂ€nden keinen ordnungsgemĂ€ĂŸen Gebrauch des Eigentums dar. Hier besteht immer die Gefahr, dass die Tiere durch eine Unachtsamkeit entweichen. Dies kann ein GefĂŒhl der Unsicherheit und des Bedrohtseins bei den ĂŒbrigen EigentĂŒmern hervorrufen. In so einem konkreten Fall musste ein WohnungseigentĂŒmer seine Tiere abschaffen (OLG Karlsruhe, Az.: 14 Wx 51/03).

Ein friedliches Mini-Schwein darf hingegen in einer Etagenwohnung gehalten werden, wenn es sich benimmt. In einem konkreten Fall geriet ein schwarzes Borstentier allerdings beim Anblick der MĂŒllabfuhr in Panik und konnte von seiner Besitzerin nicht gebĂ€ndigt werden. Nach einem zweiten Zwischenfall musste das Schwein auf Verlangen des Vermieters ausziehen (AG MĂŒnchen, Az.: 413 C 12648/04).


Wer darf eigentlich Giftschlangen halten?
Die beunruhigende Antwort: Je nach Bundesland jeder! Zwar sind die Mindestanforderungen fĂŒr die Haltung von Tieren in Deutschland durch die Bundesartenschutzverordnung und das Tierschutzgesetz geregelt. Doch die Auslegung ist LĂ€ndersache. In BundeslĂ€ndern ohne Verbot von Wildtieren muss der private Halter allerdings volljĂ€hrig sein. Erwerb und Haltung besonders geschĂŒtzter Arten mĂŒssen aus GrĂŒnden des Artenschutzes bei den Behörden gemeldet werden. Diese kontrollieren dann die viel zitierte artgerechte Haltung. Gleiches gilt fĂŒr die Nachzuchten der geschĂŒtzten Arten: Die Geburt von Jungtieren muss ebenfalls der zustĂ€ndigen Behörde gemeldet werden. Arten, die nach dem Washingtoner ArtenschutzĂŒbereinkommen nicht als geschĂŒtzt gelten, mĂŒssen dagegen nicht gemeldet werden.

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